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   FG Hamburg, 08.05.2006 - 6 K 28/04   

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https://dejure.org/2006,29649
FG Hamburg, 08.05.2006 - 6 K 28/04 (https://dejure.org/2006,29649)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.05.2006 - 6 K 28/04 (https://dejure.org/2006,29649)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. Mai 2006 - 6 K 28/04 (https://dejure.org/2006,29649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 119 § 122 § 125
    Hinreichende Bezeichnung des Inhaltsadressaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinreichende Bezeichnung des Inhaltsadressaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Einkommensteuerbescheides; Hinreichende Bestimmtheit der Angabe des Inhaltsadressaten des Bescheides

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 34/98

    Nichtigkeit eines VA

    Auszug aus FG Hamburg, 08.05.2006 - 6 K 28/04
    Die Angabe des Inhaltsadressaten ist notwendiger inhaltlicher Bestandteil des Verwaltungsaktes, sein Fehlen macht den Bescheid nichtig, §§ 119, 125 AO (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19.8.1999, IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409).
  • BFH, 17.07.1986 - V R 96/85

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids bei nicht hinreichend bestimmtem

    Auszug aus FG Hamburg, 08.05.2006 - 6 K 28/04
    Die Klage ist zum einen als nicht fristgebundene Anfechtungsklage gegen den vermeintlich nichtigen Einkommensteuerbescheid 1999 zulässig, um den von einem nichtigen Bescheid ausgehenden Rechtsschein durch eine Aufhebung des Bescheides durch das Gericht zu erreichen (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17.07.1986, V R 96/85, BStBl II 1986, 834 ).
  • FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 1436/98

    Gewerbebetrieb; Beherbergung; Übersiedlerwohnheim; Aussiedler; Vermietung und

    Auszug aus FG Hamburg, 08.05.2006 - 6 K 28/04
    Die Grundsätze des Urteils des Hessischen FG vom 29.3.2001 - 8 K 1436/98, auf das sich die Klägerin berufen hat, betrifft einen anderen Sachverhalt und ist auf den Streitfall nicht übertragbar.
  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2016 - 13 K 2290/14

    Ermessensfehler bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden - Keine Wiedereinsetzung

    Die Angabe des Inhaltsadressaten ist notwendiger inhaltlicher Bestandteil des Verwaltungsakts; fehlt der Inhaltsadressat oder ist dieser nicht hinreichend bestimmbar, so macht dies den Bescheid nach §§ 119, 125 AO nichtig (vgl. BFH, Urteile vom 19. August 1999, IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409; FG Hamburg, Urteil vom 8. Mai 2006 6 K 28/04, juris).
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